In ihr sind viele medizinische und rechtliche Aspekte berührt, die meist die letzte Lebensphase bei schwerer Krankheit oder nach Unfällen betreffen. Speziell regelt die Patientenverfügung Ihren Willen hinsichtlich der medizinischen Behandlung, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen für sich selbst zu treffen – beispielsweise bei Bewusstlosigkeit oder Dauerkoma, im Endstadium einer unheilbaren Krankheit o.ä.
Eine Patientenverfügung erklärt Ihren Willen den behandelnden Ärzten und auch Ihren Angehörigen gegenüber. Im Ernstfall erleben Angehörige oft einen schweren Konflikt, wenn sie den Willen des Betroffenen nicht kennen und für ihn entscheiden müssen. Nicht selten gibt es Streit unter den Angehörigen, wie Sie in einer solchen Situation selbst entscheiden würden. Die Patientenverfügung ist eng mit den Themen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht verbunden.
Damit die Patientenverfügung für den behandelnden Arzt maßgeblich und bindend ist, müssen viele Teilaspekte und Details eindeutig beantwortet werden und der Wille rechtlich eindeutig formuliert sein.
Mit unserer langen Erfahrung klären wir Sie über alle Fragen rund um die Patientenverfügung auf und erstellen diese gerne gemeinsam mit Ihnen. Für eine Beratung rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.